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Beitragsordnung



Beitragsordnung des Tanzteam Wilsdruff e.V.

Geltungsbereich

Zur Sicherstellung des satzungsmäßigen Zweckes des Vereines erhebt das Tanzteam Wilsdruff e.V.
entsprechend § 5 Abs. 3 der Satzung von den ordentlichen und fördernden Mitgliedern eine einmalige
Aufnahmegebühr und monatliche Beiträge sowie ab 01.01.2003 eine monatliche Kostenumlage zur
Unterhaltung der Trainingsräumlichkeiten.

Der Vorstand des Vereins verwaltet diese Gelder. Über deren satzungsgemäße Verwendung hat der
Vorstand den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Nachweis zu führen.

Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Beiträge gliedert sich nach folgenden Altersgruppen:

Kinder 0 – 11 Jahre
Jugendliche, Auszubildende 12 – 17 Jahre oder mit Nachweis der Ausbildung
Erwachsene ab 18 Jahre

Eine Doppelmitgliedschaft sowohl im Tanzteam als auch in der Tanzsportabteilung (TSA) ist möglich.
Dabei finden alleinig die Beitragssätze der Tanzsportabteilung (TSA) Anwendung.

Aufnahmegebühr

Bei der Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern erhebt der Verein eine Aufnahmegebühr. Diese wird
nach Bestätigung des Aufnahmeantrages zusammen mit der ersten Beitragszahlung fällig. Bei
Aufnahme von fördernden Mitgliedern wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
Die Höhe der Aufnahmegebühr staffelt sich wie folgt:

Tanzteam
Kinder, Jugendliche, Auszubildende 5,00 Euro
Erwachsene 10,00 Euro

TSA des Tanzteams
Kinder, Jugendliche, Auszubildende 7,50 Euro
Erwachsene 15,00 Euro

Die Aufnahmegebühr wird bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurückerstattet. Dabei ist es
unerheblich, aus welchem Grund oder Anlass es zur Beendigung der Mitgliedschaft kommt.
Beiträge und Umlagen

Mit der Beantragung und Bestätigung der Mitgliedschaft im Tanzteam Wilsdruff e.V. unterwirft sich das
Mitglied der Bringepflicht des jeweiligen Beitragssatzes. Der Beitrag und die Umlage werden monatlich
im Voraus erhoben und per Lastschriftverfahren eingezogen. Sollte ein Mitglied dem Einzugsverfahren
nicht zustimmen, sind der Beitrag und die Umlage monatlich im Voraus auf folgendes Konto zu
überweisen:

Ostsächsische Sparkasse Dresden
BLZ: 850 503 00
Konto: 30 80 00 26 43

Die Pflicht zur Beitragszahlung besteht bis zum Ende der Mitgliedschaft.
Ein Wechsel des Beitragssatzes entsteht durch das Erreichen einer anderen Altersgruppe oder eines
Wechsels der Sektion des Vereines. Der neue Beitrag wird ab dem darauffolgenden Monat fällig.
Die Höhe des Beitrages staffelt sich wie folgt:

Tanzteam
Kinder 9,50 Euro
Jugendliche, Auszubildende 10,00 Euro
Erwachsene 11,00 Euro

TSA des Tanzteams
Kinder 11,00 Euro
Jugendliche, Auszubildende 15,00 Euro
Erwachsene 20,00 Euro
Erwachsene Breitensport 15,00 Euro

Unabhängig von der Sektion des Vereins
Nicht aktive Erwachsene 5,00 Euro
Fördernde Mitglieder min. 5,00 Euro

Für Familien, von denen mehrere Kinder Mitglied im Tanzteam Wilsdruff e.V. sind, gilt folgende
Beitragsermäßigung: Das erste Kind zahlt den vollen Beitrag. Für das zweite Kind wird der monatliche
Beitrag um 2,00 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils 4,00 Euro reduziert.

Mit dem Beitragssatz ist das Training in bis zu zwei Gruppen abgegolten. Sollte ein Mitglied darüber
hinaus in weiteren Gruppen trainieren wollen, wird ein weiterer Beitragssatz für das Training in bis zu
zwei weiteren Gruppen fällig.

Bei Teilnahme an Zusatztraining im Gesellschaftstanz speziell für Turniere oder
Breitensportwettbewerbe wird ein erhöhter Beitrag erhoben. Dieser wird nach Kalkulation durch den
Vorstand mit den jeweiligen Paaren gesondert vereinbart.

Die Höhe der Umlage beträgt für jedes Mitglied unabhängig von der Altersgruppe und der Sektion des
Vereins monatlich 5,00 Euro.

Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 22.10.2008 beschlossen und ist
mit Wirkung zum 01.11.2008 gültig.