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Beitragsordnung des Tanzteam Wilsdruff e.V.
Geltungsbereich Zur Sicherstellung des satzungsmäßigen Zweckes des Vereines erhebt das Tanzteam Wilsdruff e.V. entsprechend § 5 Abs. 3 der Satzung von den ordentlichen und fördernden Mitgliedern eine einmalige Aufnahmegebühr und monatliche Beiträge sowie ab 01.01.2003 eine monatliche Kostenumlage zur Unterhaltung der Trainingsräumlichkeiten.
Der Vorstand des Vereins verwaltet diese Gelder. Über deren satzungsgemäße Verwendung hat der Vorstand den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Nachweis zu führen.
Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Beiträge gliedert sich nach folgenden Altersgruppen:
Kinder 0 – 11 Jahre Jugendliche, Auszubildende 12 – 17 Jahre oder mit Nachweis der Ausbildung Erwachsene ab 18 Jahre
Eine Doppelmitgliedschaft sowohl im Tanzteam als auch in der Tanzsportabteilung (TSA) ist möglich. Dabei finden alleinig die Beitragssätze der Tanzsportabteilung (TSA) Anwendung.
Aufnahmegebühr Bei der Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern erhebt der Verein eine Aufnahmegebühr. Diese wird nach Bestätigung des Aufnahmeantrages zusammen mit der ersten Beitragszahlung fällig. Bei Aufnahme von fördernden Mitgliedern wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Die Höhe der Aufnahmegebühr staffelt sich wie folgt:
Tanzteam Kinder, Jugendliche, Auszubildende 5,00 Euro Erwachsene 10,00 Euro
TSA des Tanzteams Kinder, Jugendliche, Auszubildende 7,50 Euro Erwachsene 15,00 Euro
Die Aufnahmegebühr wird bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurückerstattet. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund oder Anlass es zur Beendigung der Mitgliedschaft kommt. Beiträge und Umlagen
Mit der Beantragung und Bestätigung der Mitgliedschaft im Tanzteam Wilsdruff e.V. unterwirft sich das Mitglied der Bringepflicht des jeweiligen Beitragssatzes. Der Beitrag und die Umlage werden monatlich im Voraus erhoben und per Lastschriftverfahren eingezogen. Sollte ein Mitglied dem Einzugsverfahren nicht zustimmen, sind der Beitrag und die Umlage monatlich im Voraus auf folgendes Konto zu überweisen:
Ostsächsische Sparkasse Dresden BLZ: 850 503 00 Konto: 30 80 00 26 43
Die Pflicht zur Beitragszahlung besteht bis zum Ende der Mitgliedschaft. Ein Wechsel des Beitragssatzes entsteht durch das Erreichen einer anderen Altersgruppe oder eines Wechsels der Sektion des Vereines. Der neue Beitrag wird ab dem darauffolgenden Monat fällig. Die Höhe des Beitrages staffelt sich wie folgt:
Tanzteam Kinder 9,50 Euro Jugendliche, Auszubildende 10,00 Euro Erwachsene 11,00 Euro
TSA des Tanzteams Kinder 11,00 Euro Jugendliche, Auszubildende 15,00 Euro Erwachsene 20,00 Euro Erwachsene Breitensport 15,00 Euro
Unabhängig von der Sektion des Vereins Nicht aktive Erwachsene 5,00 Euro Fördernde Mitglieder min. 5,00 Euro
Für Familien, von denen mehrere Kinder Mitglied im Tanzteam Wilsdruff e.V. sind, gilt folgende Beitragsermäßigung: Das erste Kind zahlt den vollen Beitrag. Für das zweite Kind wird der monatliche Beitrag um 2,00 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils 4,00 Euro reduziert.
Mit dem Beitragssatz ist das Training in bis zu zwei Gruppen abgegolten. Sollte ein Mitglied darüber hinaus in weiteren Gruppen trainieren wollen, wird ein weiterer Beitragssatz für das Training in bis zu zwei weiteren Gruppen fällig.
Bei Teilnahme an Zusatztraining im Gesellschaftstanz speziell für Turniere oder Breitensportwettbewerbe wird ein erhöhter Beitrag erhoben. Dieser wird nach Kalkulation durch den Vorstand mit den jeweiligen Paaren gesondert vereinbart.
Die Höhe der Umlage beträgt für jedes Mitglied unabhängig von der Altersgruppe und der Sektion des Vereins monatlich 5,00 Euro.
Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 22.10.2008 beschlossen und ist mit Wirkung zum 01.11.2008 gültig.
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