Hier können Sie die Beitragsordnung als PDF herunterladen: Beitragsordnung ab 01.01.2023.pdf

 

Beitragsordnung für das Tanzteam Wilsdruff e. V.

 § 1 Allgemeines

Zur Sicherung der Mittel für die Verwirklichung des satzungsgemäßen Zweckes des Vereins erhebt das Tanzteam Wilsdruff e. V. entsprechend § 5 Abs. 3 der Satzung von den ordentlichen und fördernden Mitgliedern eine einmalige Aufnahmegebühr und monatliche Beiträge.

Diese Gelder werden durch den Vorstand des Vereins verwaltet. Über deren satzungsgemäße Verwendung hat der Vorstand den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Nachweis zu führen.

Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Beiträge bemisst sich nach der Zugehörigkeit zum Tanzteam oder zur Tanzsportabteilung (TSA).

Die Zuordnung einer Trainingsgruppe zur Tanzsportabteilung (TSA) bestimmt sich entsprechend § 1 Abs. 3 der Vereinssatzung danach, ob diese Gruppe einem Fachverband (LTVS bzw. DTV) angehört.

Eine Doppelmitgliedschaft sowohl im Tanzteam als auch in der Tanzsportabteilung (TSA) ist möglich. Dabei finden ausschließlich die Beitragssätze der Tanzsportabteilung (TSA) Anwendung.

Mit dem Beitragssatz ist das Training in einer Gruppe abgegolten. Sollte ein Mitglied darüber hinaus in weiteren Gruppen trainieren wollen, wird ein weiterer Beitragssatz für das Training in dieser Gruppe fällig.

§ 2 Höhe der Aufnahmegebühr

Bei der Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern erhebt der Verein eine Aufnahmegebühr. Diese wird zusammen mit der ersten Beitragszahlung fällig. Bei Aufnahme von fördernden Mitgliedern wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

Die Höhe der Aufnahmegebühr staffelt sich wie folgt:

Tanzteam

 Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten                               5,00 €

Erwachsene                                                                                                      10,00 €

 TSA des Tanzteams

Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten                                7,50 €

Erwachsene                                                                                                     15,00 €

Die Aufnahmegebühr wird bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurückerstattet. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund oder Anlass es zur Beendigung der Mitgliedschaft kommt.

 § 3 Höhe der Mitgliedsbeiträge

Mit der Beantragung der Mitgliedschaft im Tanzteam Wilsdruff e. V. unterwirft sich das Mitglied der Bringepflicht des jeweiligen Beitragssatzes. Die Abwicklung des Beitragswesens ist im § 6 der Vereinssatzung geregelt.

Die Pflicht zur Beitragszahlung besteht bis zum Ende der Mitgliedschaft.

Ein Wechsel des Beitragssatzes entsteht durch eine Änderung der wöchentlichen Trainingszeit oder eines Wechsels in eine andere Sektion des Vereins. Der neue Beitrag wird dann ab dem darauffolgenden Monat fällig.

Die Höhe des monatlichen Beitrages staffelt sich wie folgt:

Tanzteam

Trainingszeit 1 Stunde/Woche                                                           14,50 €

Trainingszeit 1,5 Stunden/Woche                                                     16,50 €

 TSA des Tanzteams

bis 1,5 Stunden/Woche                                                                         18,50 €

bis 3 Stunden/Woche                                                                            25,00 €

bis 4 Stunden/Woche                                                                            30,00 €

über 4 Stunden/Woche sowie 1. und 2. Bundesliga                  35,00 €

Unabhängig von der Sektion des Vereines 

Nicht aktive Erwachsene                                                                      5,00 €

Fördernde Mitglieder min.                                                                   5,00 €

Der Beitrag enthält für jedes Mitglied eine Umlage von 5,00 €, unabhängig von der Altersgruppe und der Sektion des Vereines.

 § 4 Beitragsermäßigung

Für Familien, von denen mehrere Kinder Mitglied im Tanzteam Wilsdruff e. V. sind, gilt folgende Beitragsermäßigung:

Das erste Kind zahlt den vollen Beitrag. Für das zweite Kind wird der monatliche Beitrag um 2,00 €, für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils 4,00 € reduziert.

Beitragsermäßigungen stehen dem Mitglied grundsätzlich erst nach Erbringung eines entsprechenden Nachweises zu und werden nicht rückwirkend gewährt. Der Antrag auf Beitragsermäßigung ist an den Vorstand zu richten.

 § 6 Veränderungen

Sollte sich der Status eines Mitgliedes verändern, so hat dieses Mitglied dies dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.

Die Verrechnung von Mehrzahlungen bzw. Erstattung überzahlter Beiträge erfolgt mit der Erhebung des Mitgliedsbeitrages für den der Mitteilung folgenden Monat.

§ 7 Inkrafttreten und Gültigkeit der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 02.11.2022 beschlossen und ist ab 01.01.2023 gültig. Sie hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

 

Wilsdruff, 02.11.2022